Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hosting-Dienstleistungen

Stand: 25. Mai 2018

 

1. Allgemeines

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen der

    cepharum GmbH
    Josef-Orlopp-Straße 48
    10365 Berlin

    nachstehend: cepharum, gegenüber ihren Kunden im Bereich der Hosting-Dienstleistungen.

  2. cepharum ist berechtigt, den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von cepharum für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. cepharum verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

  3. Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, cepharum hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen cepharum und den Kunden haben dabei stets Vorrang.

  4. Die Geschäftsbeziehungen zwischen cepharum und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

  5. Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abrufen, speichern und ausdrucken. Die Vertragssprache ist deutsch.

  6. Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

  7. Verbraucher haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

  8. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§36 VSBG): cepharum ist zur Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

2. Gegenstand der Leistung

  1. cepharum bietet Kunden Ressourcen wie Speicherplatz und Rechenleistung der Serveranlagen von cepharum zum Betrieb einer Internetseite, einer Web-Anwendung, zur Nutzung von E-Mail-Postfächern, zum Betrieb von Datenbanken und/oder individuellen Netzwerkdiensten an.

  2. Der Kunde ist berechtigt, diese Ressourcen im Rahmen des Vertragszwecks sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften frei zu nutzen. Für das Aufspielen der gewünschten Funktionen und zu nutzenden Daten ist der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart wurde, selbst verantwortlich.

  3. cepharum bietet die Nutzung der Ressourcen in verschiedenen Tarifen an. Die Einzelheiten wie z.B. die Speichergröße, die Anzahl verfügbarer E-Mail-Adressen oder die Kombinierbarkeit mehrerer Angebote werden auf der Internetseite oder in individuellen Vertragsangeboten dargestellt.

  4. cepharum sichert die allgemeine Betriebsfähigkeit überlassener Ressourcen und bietet eine darüber hinaus gehende Wartung derselbigen als kostenpflichtige Zusatzleistungen an. cepharum bietet ebenso die Fernwartung bestehender IT-Systeme von Kunden als kostenpflichtige Leistung an.

  5. Soweit cepharum entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Anspruch auf Fortbestehen dieser Leistungen besteht nicht, ebenso keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche.

3. Leistungen und Pflichten von cepharum, Verfügbarkeit der Leistung, Wartungsarbeiten

  1. cepharum überlässt dem Kunden Ressourcen auf einem Server oder mehreren Servern. Die Auswahl erfolgt allein durch cepharum. cepharum ist berechtigt zugeteilte Server auch anderen Kunden zur Verfügung zu stellen. Der dem Kunden im Rahmen des Vertrags überlassene Speicherplatz für Daten und Funktionen wird jedoch separiert, so dass der Zugriff durch Dritte begrenzt oder vollständig vermieden werden kann. Die auf dem Server gespeicherten Inhalte werden regelmäßig auf als Backup dienenden Servern gesichert. Eine Garantie auf eine erfolgreiche Datensicherung auf den Backup-Servern erfolgt nicht.

  2. Der Kunde erhält „entfernten Zugang“ zu Servern mit den bereitgestellten Ressourcen, um seine Funktionen und Daten wie z.B. Internetseiten oder E-Mails selbständig zu speichern, zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen. Jeder Zugang wird durch Authentifizierungsmerkmale wie Benutzernamen und Passwörter vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Der entfernte Zugang auf gebuchte Ressourcen erfolgt stets über verschlüsselte Verbindungen.

  3. cepharum verpflichtet sich zur Bereitstellung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Herstellung der Verbindung ins Internet, damit der Server für eingehende Anfragen ansprechbar und die Daten des Kunden abrufbar, sowie bei Bestehen entsprechender Funktionen der Internetseite Kundendaten speicherbar sind. cepharum weist darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet garantiert werden kann.

  4. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Leistungspflicht von cepharum dar. cepharum wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten umgehend beseitigen. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende oder notwendige Wartungsarbeiten werden, sobald sie bekannt sind, frühestmöglich angekündigt.

4. Domain

  1. Soweit die Verschaffung und die Pflege von Domain-Namen Vertragsgegenstand ist, erfolgt die Registrierung bei einer von cepharum frei auszuwählenden, geeigneten Stelle als zugelassenem Registrar, Zwischenregistrar oder direkt. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird cepharum im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC eG oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Organisation. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen auch die DENIC-Domainrichtlinien.

  2. cepharum hat auf die Domain-Vergabe solcher Stellen keinen Einfluss. cepharum übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

  3. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Markennamen, Firmen- und Namensrechte sowie gewerblichen Rechtsschutz. Der Kunde versichert ferner, dass die beantragte Domain und/oder ihre Verwendung weder Straf- und/oder Bußgeldvorschriften verletzt noch gegen sonstige gesetzliche Regelungen verstößt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domain-Namens durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde cepharum sowie die sonstigen im Rahmen des Registrierungsprozesses und der fortlaufenden Domain-Pflege eingeschalteten Personen vollumfänglich frei.

5. Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung des Kunden auf der Internetseite durch cepharum zustande. Vor der Bestellung muss sich der Kunde im Online-Shop registrieren und dabei angeben, ob er Verbraucher oder Unternehmer ist. Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vor verbindlicher Abgabe seiner Bestellung kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt. Mit dieser Bestätigung übersendet cepharum denjenigen Kunden, die sich als Verbraucher registriert haben, auch den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, inkl. der Widerrufsbelehrung.

  2. Ein Kunde hat außerdem die Möglichkeit per E-Mail, per Post oder persönlich bei cepharum wegen einer bestimmten Leistung anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet cepharum dem Kunden gesondert ein schriftliches Angebot. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt.

6. Zahlungsbedingungen

  1. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, gelten für die von cepharum angebotenen Leistungen die auf der Internetseite angegebene Preise. Diese ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisübersicht.

  2. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Sofern nicht abweichend vereinbart, bestimmt sich die Abrechnung nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Preisübersicht). Die Abrechnung für Domains erfolgt jährlich im Voraus.

  3. Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, netto, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

  4. Die Vergütung ist jeweils innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen.

  5. cepharum ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

  6. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist cepharum berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt cepharum vorbehalten. Insbesondere ist cepharum nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn der Kunde sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr seit mindestens vier Wochen in Verzug befindet.

  7. cepharum stellt den Nutzern stets eine Rechnung aus, die ihnen in Textform (per E-Mail) mit Bestätigung des jeweiligen Auftrags zugeht.

7. Laufzeit, Vertragsbeendigung, Kündigung

  1. Die Mindestvertragslaufzeit ist 12 Monate.

  2. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

  3. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

  4. Für Sonder- und Aktionsangebote können abweichende Kündigungsfristen gelten. Auf diese wird vor Vertragsschluss gesondert hingewiesen.

  5. cepharum ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben, sofern der jeweilige Registrar keine nachvertragliche Möglichkeit zum Umzug der Domain (Transit) anbietet. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.

  6. Sämtliche Daten des Kunden werden nach Kündigung oder Ablauf des Leistungszeitraums gesperrt und nach 4 Wochen endgültig gelöscht. Der Kunde ist für die Anfertigung von Sicherheitskopien der E-Mails und Websitedaten, sowie für den Serverumzug zu einem anderen Provider selbst verantwortlich.

  7. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  8. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8. Zurückbehaltungsrechte

  1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9. Nutzungsbestimmungen, Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde räumt cepharum an seinen Daten diejenigen urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechte und sonstigen Befugnisse ein, die zur Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind.

  2. Der Kunde sichert zu, dass die cepharum von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, cepharum jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von cepharum binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, die cepharum-Dienste sachgerecht und zweckentsprechend zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,

    1. die Zugriffsmöglichkeiten auf die cepharum-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzeswidrige Handlungen zu unterlassen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die Leistungen anderer Teilnehmer der cepharum-Dienste unberechtigt zu nutzen, nicht im Vertrag zwischen cepharum und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen, Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der cepharum-Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln, zu lesen oder zu ändern, einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die cepharum-Dienste unberechtigt zu verbreiten, Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist, strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von cepharum zu verbreiten oder zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen. Dem Kunden ist es ebenfalls untersagt, Massen E-Mails oder Spam-E-Mails von einem Account bei cepharum an Empfänger ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu versenden.

    2. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der Leistungen von cepharum einschlägig sein sollten;

    3. den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen. Der Kunde hat in angemessenen Zeitabständen aus dem Internet heraufgeladene Daten, die für Dritte zugänglich sind, auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Wenn der Kunde derartige Daten nicht unverzüglich löscht oder sperrt, hat er die Inhalte im Verhältnis zu cepharum wie eigene Daten zu vertreten. Der Kunde ist zudem verpflichtet, seine Computer und seine Software durch entsprechende und aktuelle Virensoftware zu schützen. Der Kunde wird cepharum unverzüglich informieren, sofern ihm Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten/Passwörter bekannt sind;

    4. auf den Servern der cepharum betriebene Software zur Online-Bereitstellung von Inhalten stets aktuell zu halten und vor missbräuchlichen Zugriffen zu schützen;

    5. cepharum erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen, oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;

    6. nach Abgabe einer Störungsmeldung cepharum die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.

  4. Verstößt der Kunde gegen die in §9 Absatz 3 i) und ii) genannten Pflichten, ist cepharum sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

  5. In den Fällen des §9 Absatz 3 ii) ist cepharum neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu dem sich aus dem Leistungsumfang ergebenden Dienst zu sperren.

  6. Es obliegt dem Kunden, ausreichende Sicherungskopien seiner Internetseiten und seiner sonstigen Daten anzufertigen. Sofern die Internetseite dem Kunden Daten der Nutzer seines Internet-Angebotes überspielt oder er sonst auf diese Daten Zugriff hat, obliegt dem Kunden die regelmäßige Sicherung dieser Daten, wobei Daten, die auf den Servern von cepharum abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von cepharum oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen können. Die Datenwiderherstellung durch cepharum ist kostenpflichtig, hierfür wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

  7. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen zur Anbieterkennzeichnung gem. § 5 TMG, sowie aller weiteren anwendbaren Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.

10. Nutzung durch Dritte

  1. Die Weitervermietung des Speicherplatzes an Dritte, sog. Reselling, ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von cepharum erlaubt. Im Falle des Einverständnisses sind die Bestimmungen dieser AGB dem Dritten aufzuerlegen. Der Kunde steht cepharum gegenüber für die Einhaltung dieser AGB durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.

11. Sperrung des Zugangs

  1. cepharum ist berechtigt, die Anbindung des Servers an das Internet vorläufig zu unterbrechen (Sperrung der Internetseite), wenn er Kenntnis davon erlangt, dass eingestellte Inhalte rechtswidrig sind oder ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit gegeben ist. Ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit ist insbesondere gegeben, wenn cepharum eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erhalten hat oder ansonsten wegen Rechtswidrigkeit der eingestellten Inhalte auf Unterlassung in Anspruch genommen wird und die Abmahnung und/oder das Unterlassungsbegehren nicht offensichtlich unbegründet sind. Soweit möglich, ist der Kunde zuvor anzuhören, sonst unverzüglich zu benachrichtigen. Die Sperrung hat sich auf die möglicherweise rechtswidrigen Inhalte zu beschränken, soweit das technisch möglich und zumutbar ist.

12. Haftung und Freistellungsverpflichtung des Kunden

  1. Sobald der Kunde eine Rechtsverletzung Dritter erkennt oder ihm diesbezüglich Anhaltspunkte vorliegen, ist er verpflichtet, cepharum unverzüglich zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich, cepharum von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von cepharum durch den Kunden gegen cepharum erhoben werden, insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Vorschriften. Ferner ist der Kunde verpflichtet, für alle sonstigen Schäden und Aufwendungen aufzukommen, die cepharum im Zusammenhang mit einer vertrags- oder gesetzeswidrigen Nutzung seiner Dienste durch den Kunden entstehen, insbesondere durch die Geltendmachung von Ansprüchen wegen möglicher Verstöße durch Dritte. Die Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Verpflichtung, cepharum von notwendigen Rechtsverteidigungskosten freizustellen.

  2. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die cepharum oder Dritten, durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der cepharum-Leistungen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

13. Haftung für Sach- und Rechtsmängel

  1. cepharum leistet Gewähr für die Funktion des Servers im Rahmen der im Vertrag genannten Spezifikationen. Soweit cepharum dem Kunden Speicherplatz in seinen Serveranlagen zur Verfügung stellt, ist eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Ansonsten erfolgt die Gewährleistung durch Mängelbeseitigung.

  2. Dauert eine Störung der cepharum-Leistungen, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als zwei Werktagen erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

    1. der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder durch Dritte zu vertreten hat, nicht mehr auf die cepharum-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und

    2. die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

  3. Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von cepharum liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen (Wartungsarbeiten) gem. § 3 der AGB.

  4. cepharum ist nicht verantwortlich für die Daten des Kunden, insbesondere die einwandfreie Funktion der Internetseite innerhalb der Server- und Systemumgebung von cepharum. Soweit die Internetseite über die vertraglich vereinbarten Serverkonfigurationen hinaus Anforderungen an den Server oder die vorinstallierte Software stellt, ist es Sache des Kunden, für die Realisierung dieser Anforderungen zu sorgen. cepharum behält sich vor, die Umsetzung derartiger Anforderungen zu verweigern oder von weiteren, auch für den Kunden kostenpflichtigen, technischen Änderungen abhängig zu machen.

  5. Dem Kunden obliegt es, aufgetretene Störungen, die ihre Ursache in dem Verantwortungsbereich von cepharum haben können, unverzüglich anzuzeigen und cepharum bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen, sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen.

14. Haftungsbeschränkungen

  1. Soweit aufgrund dieses Vertrags Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbracht werden (§3 Nr.24 TKG), haftet der Anbieter beschränkt gem. §44a TKG.

  2. Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 44a TKG haftet cepharum für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  3. Abgesehen von der Haftung nach Absatz 1 und außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet cepharum unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. cepharum haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet cepharum nicht.

  4. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  5. Ist die Haftung von cepharum ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

15. Geheimhaltung / Datenschutz

  1. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der cepharum in der stets aktuellen Fassung.

  2. Änderungen der Datenschutzbestimmungen, welche laut jener eine erneute Einwilligung durch den Kunden erfordern, gelten als Änderungen im Sinne von §1 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und müssen darum stets der dort genannten Zumutbarkeit für den Kunden genügen.

16. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.